ARZTHAFTUNG · rechtsanwalt reiner schock


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Wahlleistungen

Streitig war häufig, wann ein Patient Wahlleistungen eines Krankenhauses, die nicht selbstverständlich von der Krankenversicherung getragen werden, selbst zahlen muß, wenn seine private Versicherung sie nicht lt. Versicherungstarif übernimmt. Es sind dazu meist Formulare zu unterschreiben, deren rechtliche Wirksamkeit mitunter zweifelhaft ist. 2004 hat der Bundesgerichtshof dazu grundsätzlich entschieden, daß Patienten hinreichend über die Folgen einer solchen Vereinbarung unterrichtet werden müssen. Allerdings ist ein Kostenvoranschlag nicht Pflicht! Ausreichend ist:

  1. Kurze Charakterisierung des Inhalts wahlärztlicher Leistungen. Belehrung, daß durch die Vereinbarung ohne Rücksicht auf Art und Schwere der Erkrankung nur die Behandlung durch den zusätzlich liquidationsberechtigten Arzt (häufig: Chefarzt) sichergestellt werden soll. Hinweis, daß der patient auch ohne die Zusatzvereinbarung die medizinisch notwendige Versorgung durch hinreichend qualifizierte Ärzte erhält (Es soll vermieden werden, daß der Patient glaubt, er müsse dies unterschreiben, weil er sonst nicht ausreichend behandelt werden kann).

  2. Kurze Erläuterung der Preisermittlungsvorschriften (Gebührenordnung Arzte - GOÄ - oder Zahnärzte - GOZ). Im Einzelnen: Leistungsbeschreibung anhand der Nummer des Gebührenverzeichnisses, Bedeutung von Punktzahl und Punktwert, Möglichkeit, den Gebührensatz je nach Schwierigkeit und Zeitaufwand zu erhöhren, Hinweis auf Gebührenminderung gemäß § 6a GOÄ.

  3. Hinweis, daß wahlärztlicher Leistungen eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung sein können.

  4. Hinweis, daß sich die Vereinbarung auf alle beteiligten abrechnungsberechtigten Ärzte erstreckt.

  5. Hinweis, daß die Gebührenordnungen GOÄ und GOZ auf Wunsch eingesehen werden können.

Weiterhin wissensert: Der Patient muß von einer etwaigen Ablehnung der Kostenübernahme der durch die Krankenversicherung informiert werden, auch wenn er unterschrieben hat, in diesem Fall selbst zu zahlen. Niemand soll in eine "Schuldenfalle" laufen, weil er in Not ist.