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Kündigungsschutz - Anleitung und Leitfaden

Was tun, wenn der Arbeitgeber gekündigt hat? Man unterscheidet zum Beispiel außerordentliche und ordentliche Kündigungen. Nicht selten erhalten Sie aber einfach eine "Kündigung" und wissen nicht, welcher Typ vorliegt. Maßgeblich ist in der Hauptsache das Kündigungsschutzgesetz. Hier nur die wichtigsten Punkte, damit Ihnen kein grundlegender Fehler unterläuft:


  1. Merken Sie sich die 3-Wochen Frist.

    § 4 des Kündigungsschutzgesetzes lautet: "Will ein Arbeitnehmer geltend machen, daß eine Kündigung sozial ungerechtfertigt ist, so muß er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, daß das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist." Aufpassen: Dies gilt (neuerdings) für jede Art von Kündigung, auch solche, die keinen Bezug zum Kündigungsschutzgesetz haben (wie fristlose Kündigungen). Halten Sie also in jedem Fall die 3-Wochen-Frist ein, um eine Klage beim Arbeitsgericht einzureichen! Unter bestimmten engen Umständen werden auch verspätete Klagen zugelassen, vgl. hierzu § 5 Kündigungsschutzgesetz. Allgemein gesagt gilt dies, wenn Sie ohne Verschulden die Frist versäumt haben. Sie müssen jedoch binnen zwei Wochen nach Kenntnis reagieren und gleichzeitig mit der Klage einen Antrag auf Zulassung der verpäteten Klage stellen. Nach Ablauf von 6 Monaten nach Ende der regulären Dreiwochenfrist geht allerdings nichts mehr.

    Eine Klage können Sie selbst bei der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts aufgeben. Sie müssen aber wissen, daß Sie dort nicht individuell beraten werden können. Die Rechtsantragsstelle ist lediglich gehalten, die Formalien zu wahren, sie prüft nicht die Rechtslage. Ein Rechtsanwalt oder ein Rechtssekretär Ihrer Gewerkschaft wird mit Ihnen zuvor die Erfolgsaussichten durchsprechen.


  2. Halten Sie folgende Informationen bereit:

    1. Ihren Arbeitsvertrag. Besonders wichtig: Seit wann besteht Ihr Arbeitsvertrag? Nach § 1 Absatz 1 Kündigungsschutzgesetz muß das Arbeitsverhältnis mindestens 6 Monate ohne Unterbrechnung bestanden haben, sonst gibt es keinen Schutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Ferner richtet sich die Dauer der Kündigungsfrist nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses insgesamt (§ 622 BGB).

    2. Wieviele Beschäftigte hat Ihr Arbeitgeber? Weniger oder mehr als 5 bzw. mehr als 10? Bei weniger als 5 Beschäftigten gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht, d. h. Sie können jedenfalls unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist (§ 622 BGB) rechtmäßig gekündigt werden. Neu ab 01.01.2004: Bei weiniger als 10 Beschäftigten im Betrieb gilt der Kündigungsschutz nicht für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis nach dem 31.12.2003 begonnen hat.

    3. Gilt für Ihren Arbeitgeber ein Tarifvertrag? Besorgen Sie sich den aktuell gültigen Text! Darin können spezielle Regelungen zur Kündigung stehen. Außerdem sind oft Ausschlußfristen geregelt, wie etwa die Obliegenheit der schriftlichen Geltendmachung eines Anspruchs aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit.

    4. Es sollen in einer Kündigungsschutzklage einige weitere Sozialdaten angegeben werden, um es dem Gericht zu ermöglichen, ggf. die Sozialauswahl Ihres Arbeitgebers zu beurteilen.

      • Wann sind Sie geboren?

      • Sind Sie verheiratet?

      • Wieviele minderjährige Kinder haben Sie?


  3. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?

    Wenn Sie selbst eine Klage beim Arbeitsgericht aufgeben, werden nur Gerichtskosten erhoben, und zwar (eventuell auch anteilig) vom Verlierer des Rechtsstreits. Ein Anwalt darf gesetzlich festgelegte Gebühren fordern. Eine Rechtsschutzversicherung lohnt sich hier. Rufen Sie ggf. bei Ihrer Rechtsschutzversicherung an und fragen, ob Sie für eine KIage gegen die Kündigung versichert sind, d. h. bitten Sie um eine sog. "Deckungszusage" und um Mitteilung einer Rechtsschutz-Schaden-Nr. Damit können Sie zwar auch Ihren Rechtsanwalt beauftragen, doch kann dieser unter Umständen auch für die Kontaktaufnahme mit der Rechtsschutzversicherung eine Gebühr verlangen. Außerdem werden sowohl Mandant als auch Rechtsanwalt es gern sehen, wenn die Kostenfrage vorab geklärt ist.

Häufig gestellte Fragen:

Wann bekomme ich eine Abfindung?


Wie hoch ist die Abfindung?


Wie lange dauert das Gerichtsverfahren?


Wieviel kostet ein Rechtsanwalt im Kündigungsschutzverfahren?



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