ARZTHAFTUNG · rechtsanwalt reiner schock
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Einwilligung minderjähriger Patienten
Der medizinische Behandlungsvertrag ist nicht im Gesetz speziell geregelt.
Gelegentlich problematisch sind Minderjährige. Die
Eltern, die das Sorgerecht haben, müssen einer Therapie oder Operation
zustimmen (unterschreiben).
Probleme treten auf, wenn Eltern getrennt leben. Grundsätzlich gilt:
Die "Alltagssorge" (täglicher Bedarf) kann ein Elternteil selbst bestimmen.
Darunter fallen auch medizinische Behandlungen mit Ausnahme von Operationen.
Allerdings darf in Eil- und Notfällen immer ein Elternteil allein entscheiden.
Schwerwiegende Eingriffe, wie Operationen (darunter fallen auch Zahnregulierungen)
bedürfen der Zustimmung beider Eltern.