Ehescheidung "light" · rechtsanwalt reiner schock


Krausenstraße 22 · 06112 Halle [Stadtplan] · Tel. Halle 0345/28 35 100 · Tel. Leipzig: 0341/14 99 07 98 · e-mail: kanzlei@rechtsanwalt-schock.de · [Impressum] · [Start]

Ehescheidung online per Internet

Scheidung schnell, unkompliziert und preiswert online einreichen?

Dies geht zumindest in gesetzlichen Grenzen. Einige Paare wollen sich einfach nur formal trennen und dabei Kosten und Aufwand auf ein Mindestmaß reduzieren.

Anleitung

Nehmen Sie das Internet-Ehescheidungsangebot bitte nur an, wenn Sie folgende Erwägungen angestellt haben: Das vorliegende Internetangebot unterschreitet nicht die gesetzliche Gebührenordnung für Rechtsanwälte. Es beschränkt sich aber auf die absolut notwendigen Mindestgebühren, die anfallen. Wenn Sie hinterfragen, was Ehescheidungen gekostet haben, werden häufig stolze Summen genannt. Dies kommt dadurch, dass man sich nicht auf das absolut Notwendige beschränkt hat, sondern mehrere (vermeidbare?) Streitgegenstände in die Beratung und die Ehescheidung einbezogen hat. Bitte beachten: Ein Rechtsanwalt kann nicht beide Ehepartner vertreten! Nur ein Partner (der den Anwalt beauftragt und den Scheidungsantrag stellt) wird vom Rechtsanwalt vertreten. Der andere braucht keinen Rechtsanwalt. Er kann sich aber gern einen eigenen Rechtsanwalt suchen.

Schritt 1 - Formular ausfüllen

Füllen Sie das pdf-Formular hier aus. Angaben, die Sie nicht machen können, lassen Sie frei. Wenn Sie unsicher sind, tragen Sie ein Fragezeichen (?) ein.

Schritt 2 - Formular abschicken

Sie können das Formular speichern und an eine E-Mail anhängen, die Sie an kanzlei@rechtsanwalt-schock.de mailen. Datensicherheit: Selten wird sich zwar jemand für Ihre Scheidungsdaten interessieren, aber wenn Sie keine E-Mail wollen, drucken Sie das Formular einfach aus, ohne es abzusenden, und schicken es per Post.

Schritt 3 - Antwortpost

Sie erhalten nach kurzer Zeit Post vom Rechtsanwaltsbüro. Im Umschlag wird sich befinden:

Schritt 4 - Rechtsanwalt reicht Scheidung ein

Das Rechtsanwaltsbüro reicht den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein. Das Amtsgerichtgericht ist für die Scheidung zuständig, in dessen Bezirk die Ehegatten ihren letzten gemeinsamen Wohnsitz hatten. Der Familienrichter schreibt den Ehegatten an und übersendet Formulare zur Rente (Versorgungsausgleich).

Schritt 5 - Versorgungsausgleich (Rente)

Das Familiengericht übersendet Formulare zu Rentenversicherungzeiten. Bitte zeitnah ausfüllen und an den Anwalt zurücksenden. Scheidungen verzögern sich oft dadurch, dass diese Formulare ausbleiben! Nach einer gewissen Zeit erhalten Sie eine Übersicht zu Ihren Versicherungszeiten zugesandt. Diese bitte kontrollieren und Zweifel beim betreffenden Rententräger selbst melden. Leider dauert dieses am längsten, mitunter zu einem Jahr. Darauf hat Ihr Rechtsanwalt leider keinen Einfluß.

Schritt 6 - Scheidungstermin

Das Familiengericht lädt zum Gerichtstermin. Sie werden dort kurz zur Trennungszeit und befragt. Der Richter prüft durch Anhörung der Partner, ob die Ehe tatsächlich gescheitert ist und nicht wieder hergestellt werden kann. Nach dem Verschulden wird nicht gefragt. Bitte vermeiden Sie also das sogenannte "Waschen schmutziger Wäsche".

Hinweis zu den Kosten: Der Rechtsanwalt hat gesetzlich Anspruch auf Vorschuß der Kosten. Rechnen Sie also mit Bezahlung vor Verhandlungstermin. Andernfalls kann der Termin ausfallen. Eine letzte Endabrechnung kann aber noch nach Kostenfestsetzung durch das Gericht am Ende erfolgen.