Ehescheidung "light" · rechtsanwalt reiner schock
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· Tel. Halle 0345/28 35 100
· Tel. Leipzig: 0341/14 99 07 98 ·
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kanzlei@rechtsanwalt-schock.de
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Ehescheidung online per Internet
Scheidung schnell, unkompliziert und preiswert online einreichen?
Dies geht zumindest in gesetzlichen Grenzen. Einige Paare wollen sich einfach nur formal trennen
und dabei Kosten und Aufwand auf ein Mindestmaß reduzieren.
- (Wie) geht das? Sie können hier deutschlandweit Ihre Ehescheidung schnell und einfach in Auftrag geben.
Bitte nehmen Sie aber dieses Angebot nur in Anspruch, wenn es keine Streitfragen
mit Ihrem Partner gibt und Sie bereits seit ca. einem Jahr getrennt leben.
- Was kostet das? Bitte hier keine Kontaktangst. Sie müssen erst etwas bezahlen müssen,
wenn Sie eine Vollmacht unterschrieben und zugesandt haben.
Sie können dabei Ihr Jahres-Nettoeinkommen plus das Jahres-Nettoeinkommen Ihres Noch-Ehegatten und die Anzahl Ihrer
Altersversorungen angeben, dann bekommen Sie zuvor auf Wunsch eine Kostenschätzung.
- Es werden keine Daten gespeichert und keine Cookies verwendet. Füllen Sie nur
das hier angebotene pdf-Formular aus. Sie können es speichern
und dann an eine E-Mail anhängen. Sie können es auch ausdrucken, von Hand ausfüllen und per Post schicken.
Anleitung
Nehmen Sie das Internet-Ehescheidungsangebot bitte nur an, wenn Sie folgende Erwägungen angestellt haben:
- Ihnen geht es nur um die rein formale Abwicklung der Ehescheidung.
- Sie leben 1 Jahr getrennt.
- Sie haben keine Streitpunkte untereinander zu klären.
- Sie benötigen keine (weitere) Beratung und Ihnen genügt im Bedarfsfall eine telefonische Auskunft.
Das vorliegende Internetangebot unterschreitet nicht die gesetzliche Gebührenordnung für Rechtsanwälte.
Es beschränkt sich aber auf die absolut notwendigen Mindestgebühren, die anfallen.
Wenn Sie hinterfragen, was Ehescheidungen gekostet haben, werden häufig stolze Summen genannt.
Dies kommt dadurch, dass man sich nicht auf das absolut Notwendige beschränkt hat,
sondern mehrere (vermeidbare?) Streitgegenstände in die Beratung und die Ehescheidung einbezogen hat.
Bitte beachten:
Ein Rechtsanwalt kann nicht beide Ehepartner vertreten!
Nur ein Partner (der den Anwalt beauftragt und den Scheidungsantrag stellt)
wird vom Rechtsanwalt vertreten. Der andere braucht keinen Rechtsanwalt.
Er kann sich aber gern einen eigenen Rechtsanwalt suchen.
Schritt 1 - Formular ausfüllen
Füllen Sie das pdf-Formular
hier aus. Angaben, die Sie nicht machen können, lassen Sie frei.
Wenn Sie unsicher sind, tragen Sie ein Fragezeichen (?) ein.
Schritt 2 - Formular abschicken
Sie können das Formular speichern und an eine E-Mail anhängen, die Sie an kanzlei@rechtsanwalt-schock.de mailen.
Datensicherheit: Selten wird sich zwar jemand für Ihre Scheidungsdaten interessieren, aber wenn Sie keine E-Mail wollen,
drucken Sie das Formular einfach aus, ohne es abzusenden, und schicken es per Post.
Schritt 3 - Antwortpost
Sie erhalten nach kurzer Zeit Post vom Rechtsanwaltsbüro.
Im Umschlag wird sich befinden:
- Entwurf Ihres Scheidungsantrages:
Diesen müssen Sie durchlesen und etwaige Fehler
telefonisch oder schriftlich mitteilen.
- Vollmachtsformular: Dieses muß unterschrieben und zurückgesendet
werden, und zwar nur von Ihnen selbst, nicht von Ihrem Gegner!
- Kostenschätzung auf der Grundlage Ihrer Angaben (Über die genaue
Kostenhöhe entscheidet auf Antrag am Ende das Gericht)
- Rechnung über den benötigten Gebührenvorschuß: Bitte auf das
angegebene Konto einzahlen.
- Formular für Prozeßkostenhilfe: Bei Bedarf ausfüllen und mit Anlagen versehen.
Schritt 4 - Rechtsanwalt reicht Scheidung ein
Das Rechtsanwaltsbüro reicht den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein. Das Amtsgerichtgericht ist
für die Scheidung zuständig, in dessen Bezirk die Ehegatten ihren letzten gemeinsamen Wohnsitz hatten.
Der Familienrichter schreibt den Ehegatten an und übersendet Formulare zur Rente (Versorgungsausgleich).
Schritt 5 - Versorgungsausgleich (Rente)
Das Familiengericht übersendet Formulare zu Rentenversicherungzeiten. Bitte
zeitnah ausfüllen und an den Anwalt zurücksenden.
Scheidungen verzögern sich oft dadurch, dass diese Formulare ausbleiben!
Nach einer gewissen Zeit erhalten Sie eine Übersicht zu Ihren Versicherungszeiten zugesandt. Diese bitte kontrollieren und
Zweifel beim betreffenden Rententräger selbst melden.
Leider dauert dieses am längsten, mitunter zu einem Jahr. Darauf hat Ihr Rechtsanwalt leider keinen Einfluß.
Schritt 6 - Scheidungstermin
Das Familiengericht lädt zum Gerichtstermin. Sie werden dort kurz zur Trennungszeit und befragt. Der Richter prüft durch
Anhörung der Partner, ob die Ehe tatsächlich gescheitert ist und nicht wieder hergestellt werden kann. Nach dem Verschulden
wird nicht gefragt. Bitte vermeiden Sie also das sogenannte "Waschen schmutziger Wäsche".
Hinweis zu den Kosten: Der Rechtsanwalt hat gesetzlich Anspruch auf Vorschuß der Kosten.
Rechnen Sie also mit Bezahlung vor Verhandlungstermin. Andernfalls kann der Termin ausfallen.
Eine letzte Endabrechnung kann aber noch nach Kostenfestsetzung durch das Gericht am Ende erfolgen.